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AGB

I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit dem Bezahlen der vom Fotografen versandten Rechnung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Kundenaufträge (Privatkunden)
1. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte gemäß Ziff. IV.
2. Der Kunde darf für private Zwecke wie zum Versenden der Bilder an Freunde und Familienangehörige, das digitale Bildmaterial vervielfältigen, ohne Zustimmung des Fotografen.
3. Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt, weder das zuschneiden noch sonstige Veränderungen wie z.B. das Filtern mit Apps auf Handy und Computer.
4. Der Fotograf darf die entstandenen Aufnahmen nur mit Genehmigung des Kunden veröffentlichen. Diese gilt sowohl für die Website des Fotografen, als auch für Plattformen und Soziale Netzwerke, sofern diese keine rechtsextremen, pornografischen oder ähnliche Inhalte verbreiten.
5. Das erstellte Bildmaterial wird vom Fotografen für 1 Jahr gespeichert und aufbewahrt. Danach steht es dem Fotografen frei, die Dateien zu löschen.
6. Das vom Kunden ausgewählte Bildmaterial wird vom Fotografen schnellstmöglich, spätestens aber nach 12 Wochen bearbeitet und dem Kunden zur Nutzung freigegeben. Die Übergabe der Dateien erfolgt allerdings erst nach Begleichen der Rechnung.
7. Sollte der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, verbleibt der bereits bezahlte Betrag als Gutschrift beim Fotografen und wird bei erneuter Terminvereinbarung angerechnet. Sollte der Kunde ohne Absage mindestens 24 Stunden im Vorfeld nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, wird eine Aufwandsentschädigung von 50,00€ fällig.


III. Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches Bildmaterial, egal ob Auftragsarbeiten in Industrie und Werbung, oder Portraits für private Kunden, sowie Bildmaterial für Modelle bei TFP Shootings.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
4. Das unbearbeitete Vorschaumaterial wird dem Kunden lediglich zur Auswahl in einer Onlinegalerie zur Verfügung gestellt, darf nicht anderweitig genutzt werden und wird nicht an den Kunden übermittelt. Lediglich die vom Fotografen bearbeiteten Bilder werden dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht (bei Industrie, Werbung, o.ä.: zur einmaligen Verwendung)
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Jede Weitergabe des Bildmaterials an Dritte zur Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis des Fotografen und muss gegebenenfalls vergütet werden.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage o.ä. zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt durch die vollständige Bezahlung aller Zahlungsansprüche des Fotografen.

VI. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

VII. Honorare
1. Es gilt für Auftragsarbeiten der Stundensatz von 80,00 € pro Stunde. Für Nachbearbeitungen gilt ein Honorar von 40,00€ pro Datei.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen nach Vereinbarung zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist vor Ablieferung der Aufnahme fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

VIII. TFP Shootings
!. Alle beteiligten Parteien halten sich an die in den vom Fotograf ausgestellten Verträgen stehenden Vertragsbedingungen. Ist das nicht der Fall, ist die jeweils vom entstehenden Schaden betroffene Partei erlaubt, den Vertragspartner darauf hinzuweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
2. Jegliche Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt, weder das zuschneiden noch sonstige Veränderungen wie z.B. das Filtern mit Apps auf Handy und Computer.
3. Wie schon im Vertrag erwähnt, ist der Fotograf bei jeglicher Veröffentlichung des Bildmaterials zu erwähnen. Veröffentlicht werden darf nur vom Fotografen freigegebenes und mit Logo des Fotografen versehenes Bildmaterial.

IX.. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

X. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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